Die leidigen Werbeanrufe
Die Anzahl der unerbetenen Telefonanrufe nimmt in der letzten Zeit immer mehr zu. Dabei werden einem die verschiedensten Glücksspiele, Telefontarife, Reisen u.v.m. angeboten. Schon seit geraumer Zeit ist von den Gerichten entschieden worden, dass solche Anrufe unzulässig sind und theoretisch sogar zu Schadenersatzforderungen führen können.
In einer neueren Entscheidung hatte das Landgericht Hamburg (AZ 309 S 276/05) sich mit der Frage zu beschäftigen, ob auch Anrufe von Marktforschungsunternehmen unter dieses Verbot fallen. Die Hamburger Richter sind zur Entscheidung gelangt, auch solche Anrufe sind grundsätzlich nicht zulässig.
Es gilt mithin der Grundsatz, dass Anrufe der genannten Art nur dann zulässig sind, wenn der Angerufene vorher ausdrücklich seine Zustimmung erklärt hat oder diese Zustimmung wenigstens unterstellt werden kann.
