Kanzlei Baron von Campenhausen

12.9.2007

Teurer Denkmalschutz

Abgelegt unter: — Campenhausen @ 13:35

Jeder, der mit dem Denkmalschutz zu tun hat, weiß, dass das unter Umständen ein teures Vergnügen ist. Manche greifen dann zu drastischen Mitteln und schaffen vollendete Tatsachen. Dies kann allerdings noch teurer werden.

In einem vom Verwaltungsgericht Koblenz zu entscheidenden Fall (AZ: 1 K 857/06) hatte ein Bauherr gegen den Denkmalschutz verstoßen, indem er in einer denkmalgeschützten Kapelle, ohne vorherige Absprache mit den zuständigen Ämtern, eine Zwischendecke samt Fußbodenheizung einbaute und die Orgel verkaufte. Das Landesamt für Denkmalschutz verlangte den Rückbau und bekam vor dem Verwaltungsgericht Recht. Der Bauherr konnte sich auch nicht mit dem Hinweis auf die dadurch entstehenden hohen Kosten erfolgreich verteidigen.

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