Kanzlei Baron von Campenhausen

25.9.2008

Pflicht zur zügigen Schadensregulierung

Abgelegt unter: — Campenhausen @ 15:55

Die Richter am Oberlandesgericht in Naumburg hatten über einen Fall aus dem Arzthaftungsrecht zu entscheiden, dessen Tragweite sich aber auch auf andere Rechtsgebiete erstrecken könnte. Im vorliegenden Verfahren (AZ: 1 U 46/07) hat ein Arzt, der gerichtlich zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt wurde, die Zahlungen bis gut sechs Jahre nach der OP und rund vier Jahre nach dem ersten Urteil noch immer nicht geleistet. Die Richter ließen in die Höhe des Schmerzensgelds nun nicht nur die physischen Schmerzen sondern auch die psychischen Belastungen, die durch die verzögerte Bearbeitung, nach Ansicht der Richter; zwangsläufig auftreten, mit einfließen.

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