Kanzlei Baron von Campenhausen

15.7.2009

Reparatur in Markenwerkstatt

Abgelegt unter: — Campenhausen @ 9:01

Die KFZ-Haftpflichtversicherungen versuchen immer wieder die Kosten, die im Rahmen des Schadensersatzes aufgrund eines Verkehrsunfalls entstehen, zu mindern. In diesem Zusammenhang kommt es vor, dass Versicherer den angegebenen Stundensatz einer Markenwerkstatt nicht anerkennen und nur den Stundensatz einer freien Werkstatt erstatten wollen.

Das Landgericht Dortmund (AZ: 17 S 68/08) hat diese Praxis für nicht rechtmäßig erklärt. Nach Ansicht der Dortmunder Richter hat der Geschädigte einen Anspruch auf Reparatur in einer Marken-Werkstatt bzw. auf den Ersatz der dort angesetzten Stundenlöhne.

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