Kanzlei Baron von Campenhausen

24.8.2009

Aufklärung über mögliche Risiken

Abgelegt unter: — Campenhausen @ 10:57

Die Richter des Oberlandesgerichts in Köln (AZ: 5 U 180/05) hatten über folgenden Fall zu entscheiden:

Im Rahmen einer Vorsorgeuntersuchung wurde ein auffälliger Befund festgestellt, weswegen einer Frau Gebärmuttergewebe entnommen wurde und anschließend eine Ausschabung erfolgte. Im Anschluss an die OP trat die seltene Komplikation Ashermann-Syndrom auf. In Folge dieser Komplikation, der Narbenbildung in der Gebärmutter, wurde die Patientin unfruchtbar. Sie reichte daraufhin Klage ein, weil sie über das eingetretene Risiko nicht aufgeklärt wurde. Im Laufe des Prozesses konnten die Richter zwar keine Fehlbehandlung feststellen, da bei der Aufklärung aber nicht auf alle Risiken hingewiesen wurde, bekam die Klägerin Recht. Nach Ansicht der Kölner Richter muss auf alle bekannten Risiken hingewiesen werden, auch wenn diese, wie hier, sehr selten sind.

Kündigung wegen Krankheit/Fehlzeiten

Abgelegt unter: — Campenhausen @ 10:48

Reichen krankheitsbedingte große Fehlzeiten für eine Kündigung aus?

In einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (AZ: 2 AZR 431/98) wurde diese Frage verneint. Die Richter entschieden, dass eine hohe Fehlquote alleine nicht für eine Kündigung ausreicht. Mindestens muss mittels einer Prognose überprüft werden, wie sich der Gesundheitszustand entwickeln wird. Letzten Endes reicht aber auch eine negative Prognose allein noch nicht als Kündigungsgrund. Da eine Kündigung, als schärftes Mittel, immer nur ultima ration ist, muss der Arbeitgeber zunächst prüfen, ob nicht andere zumutbare Mittel in Frage kommen.

© Kanzlei Baron v. Campenhausen 2005-2012 - Design & Hosting: webizin.de
Urlaub in Kampanien, Süditalien: Kampanien - Blogs und Foren