Kanzlei Baron von Campenhausen

15.7.2009

Reparatur in Markenwerkstatt

Abgelegt unter: — Campenhausen @ 9:01

Die KFZ-Haftpflichtversicherungen versuchen immer wieder die Kosten, die im Rahmen des Schadensersatzes aufgrund eines Verkehrsunfalls entstehen, zu mindern. In diesem Zusammenhang kommt es vor, dass Versicherer den angegebenen Stundensatz einer Markenwerkstatt nicht anerkennen und nur den Stundensatz einer freien Werkstatt erstatten wollen.

Das Landgericht Dortmund (AZ: 17 S 68/08) hat diese Praxis für nicht rechtmäßig erklärt. Nach Ansicht der Dortmunder Richter hat der Geschädigte einen Anspruch auf Reparatur in einer Marken-Werkstatt bzw. auf den Ersatz der dort angesetzten Stundenlöhne.

25.9.2008

Pflicht zur zügigen Schadensregulierung

Abgelegt unter: — Campenhausen @ 15:55

Die Richter am Oberlandesgericht in Naumburg hatten über einen Fall aus dem Arzthaftungsrecht zu entscheiden, dessen Tragweite sich aber auch auf andere Rechtsgebiete erstrecken könnte. Im vorliegenden Verfahren (AZ: 1 U 46/07) hat ein Arzt, der gerichtlich zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt wurde, die Zahlungen bis gut sechs Jahre nach der OP und rund vier Jahre nach dem ersten Urteil noch immer nicht geleistet. Die Richter ließen in die Höhe des Schmerzensgelds nun nicht nur die physischen Schmerzen sondern auch die psychischen Belastungen, die durch die verzögerte Bearbeitung, nach Ansicht der Richter; zwangsläufig auftreten, mit einfließen.

11.1.2008

Zahlungsverpflichtung bei Telefonsex

Abgelegt unter: — Campenhausen @ 10:55

Grundsätzlich hat der Anbieter sittenwidriger Verträge keine rechtlichen Möglichkeiten, seine finanziellen Ansprüche auf juristischem Weg geltend zu machen. So war es früher einer Prostituierten nicht möglich, ihre Bezahlung einzuklagen. Nach Aufhebung der Sittenwidrigkeit der Prostitution bestünde diese Möglichkeit grundsätzlich.

Da der Bundesgerichtshof Telefonsexverträge für sittenwidrig erachtet hat, kam es immer wieder vor, dass die Zahlung der entstandenen Gebühren mit dem Hinweis auf die Sittenwidrigkeit verweigert wurde. Diese Rechtssprechung wird vom Bundesgerichtshof nicht mehr aufrecht gehalten. In einem aktuellen Urteil (AZ. III ZR 102/07) verweisen die Karlsruher Richter auf das 2002 in Kraft getretene Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten. In diesem Gesetz ist ausdrücklich geregelt, dass ein Entgelt für die Erbringung von Telefonsexdienstleistungen erhoben werden darf. Ebenso zulässig ist die Vermarktung und Vermittlung solcher Dienstleistungen.

28.12.2007

Grenzen der Streu- und Räumpflicht

Abgelegt unter: — Campenhausen @ 13:33

Immer wieder müssen sich die Gerichte mit der Frage befassen, wo die Grenzen der Streu- und Räumpflichten bei Glatteis und Schnee liegen. Dabei hat sich in den letzten Jahren eine relativ einheitliche Rechtsprechung herausgebildet, die jüngst vom Brandenburgischen Oberlandesgericht bestätigt wurde. Danach ist dem zum Räumen bzw. Streuen Verpflichteten nicht zuzumuten, dass er seiner Pflicht im Dauereinsatz nachkommt. Bei endlosem Schneetreiben oder dauerhaftem Eisregen muss kein Kampf gegen das Unmöglich aufgenommen werden. Allerdings muss den Sicherungspflichten unmittelbar nachgekommen werden, sobald diese Maßnahmen wieder sinnvoll erscheinen. Insbesondere muss unimttelbar nach Ende des Eisregens gestreut werden. (Aktenzeichen: 2 U 11/99)

Grundsätzlich ist der Hauseigentümer verpflichtet, im Rahmen seiner Verkehrssicherungspflicht Gehwege etc. von Schnee und Eis zu befreien. Diese Verpflichtung kann jedoch mittels entsprechender Bestimmung im Mietvertrag auf die Mieter abgewälzt werden. Der Verpflichtete muss seiner Verekhrssicherungspflicht auch dann nachkommen, wenn er gar nicht vor Ort ist. Für den Fall einer Urlaubsreise aber auch während der Arbeitszeiten muss man sich in einem solchen Fall ggf. um einen Ersatz bemühen.

12.9.2007

Teurer Denkmalschutz

Abgelegt unter: — Campenhausen @ 13:35

Jeder, der mit dem Denkmalschutz zu tun hat, weiß, dass das unter Umständen ein teures Vergnügen ist. Manche greifen dann zu drastischen Mitteln und schaffen vollendete Tatsachen. Dies kann allerdings noch teurer werden.

In einem vom Verwaltungsgericht Koblenz zu entscheidenden Fall (AZ: 1 K 857/06) hatte ein Bauherr gegen den Denkmalschutz verstoßen, indem er in einer denkmalgeschützten Kapelle, ohne vorherige Absprache mit den zuständigen Ämtern, eine Zwischendecke samt Fußbodenheizung einbaute und die Orgel verkaufte. Das Landesamt für Denkmalschutz verlangte den Rückbau und bekam vor dem Verwaltungsgericht Recht. Der Bauherr konnte sich auch nicht mit dem Hinweis auf die dadurch entstehenden hohen Kosten erfolgreich verteidigen.

11.1.2007

Die leidigen Werbeanrufe

Abgelegt unter: — Campenhausen @ 11:44

Die Anzahl der unerbetenen Telefonanrufe nimmt in der letzten Zeit immer mehr zu. Dabei werden einem die verschiedensten Glücksspiele, Telefontarife, Reisen u.v.m. angeboten. Schon seit geraumer Zeit ist von den Gerichten entschieden worden, dass solche Anrufe unzulässig sind und theoretisch sogar zu Schadenersatzforderungen führen können.

In einer neueren Entscheidung hatte das Landgericht Hamburg (AZ 309 S 276/05) sich mit der Frage zu beschäftigen, ob auch Anrufe von Marktforschungsunternehmen unter dieses Verbot fallen. Die Hamburger Richter sind zur Entscheidung gelangt, auch solche Anrufe sind grundsätzlich nicht zulässig.

Es gilt mithin der Grundsatz, dass Anrufe der genannten Art nur dann zulässig sind, wenn der Angerufene vorher ausdrücklich seine Zustimmung erklärt hat oder diese Zustimmung wenigstens unterstellt werden kann.

24.7.2006

Verfällt das Prepaid-Guthaben?

Abgelegt unter: — Campenhausen @ 10:14

Bisher haben die Mobilfunkanbieter von ihren Prepaidkunden verlangt, dass das Guthaben spätestens nach einem Jahr aufgeladen wird. Anderenfalls verfällt das noch vorhandenen Guthaben. Gegen diese Praxis wurde vor dem OLG München ein Verfahren angestrengt. Die Münchner Richter halten es für unzulässig, dass die Guthaben verfallen und bestätigten damit die Entscheidung des LG München I. Beteiligt in diesem Verfahren war der viertgrößte Mobilfunkanbieter in Deutschland (O2). Abzuwarten bleibt, ob Verfahren bei anderen OLG ebenso ausgehen. Wird das Urteil aus München bestätigt, wird es dann auch keine Rolle spielen, bei welchem Anbieter man sein Prepaidkonto hat.

29.6.2006

Tapetenwechsel bei Auszug

Abgelegt unter: — Campenhausen @ 9:31

Es hat sich inzwischen in weiten Teilen der Bevölkerung herumgesprochen, dass starre Fristen, die dem Mieter vorschreiben, in welchen Zeitabständen welche Räume zu renovieren sind, nicht zulässig sind. Nun hat der Bundesgerichtshof in einem Urteil festgestellt, dass auch die formularmäßige Vereinbarung, der Mieter habe bei Auszug alle von ihm angebrachten oder vom Vormieter übernommenen Tapeten zu beseitigen, unwirksam ist. Eine solche Klausel ist in den Augen der Bundesrichter eine unangemessene und unzulässige Benachteiligung des Mieters. (AZ: VIII ZR 109/05)

21.3.2006

Der Randstreifen als Gefahrenquelle

Abgelegt unter: — Campenhausen @ 11:20

In Zeiten leerer Kassen der öffentlichen Hand und somit auch der Straßenbaubehörden, werden häufig nur noch die allernötigsten Maßnahmen der Straßenerhaltung druchgeführt. Dies führt nicht selten dazu, dass größere Schlaglöcher oder Unebenheiten nicht beseitigt werden können. Fraglich ist hier, ob die Behörden auf solche Gefahrenstellen hinweisen müssen.

Im konkreten Fall hatte der Bundesgerichtshof sich mit der Frage zu beschäftigen, ob grundsätzlich auf einen unbefestigten Randstreifen hingewiesen werden muss (AZ: III ZR 176/04). Eine Autofahrerin hatte vom Land Hessen Schadensersatz gefordert und diesen auf dem Klageweg geltend gemacht. Die Klägerin war mit ihrem Wagen aus ungeklärter Ursache ins Schleudern gekommen und gegen eine Böschung gefahren. Sie trug vor, dass sie die Kontrolle über ihr Fahrzeug deshalb verloren habe, weil sie auf den unbefestigten Randstreifen gekommen sei. Da an der in Frage kommenden Stelle keine Warnschilder aufgestellt waren, hätte sie die Gefahr nicht erkennen können. Die Klägerin vertritt die Ansicht, dass die Behörden auf diese Gefahrenquelle hätten hinweisen müssen.

Die Bundesrichter wiesen die Klage ab. Autofahrer müssen grundsätzlich davon ausgehen, dass das Befahren des sogenannten Straßenbanketts eine gewisse Gefahr darstellt, weil dieses Unebenheiten oder Schlaglöcher aufweisen könne. Das Befahren darf folglich nur mit erhöhter Vorsicht und gleichzeitig deutlich verringerter Geschwindigkeit erfolgen. Nur ausnahmsweise sind die Behörden verpflichtet, auf eine solche Gefahrenstelle hinzuweisen, insbesondere dann, wenn zwischen der Fahrbahn und dem Randstreifen ein Höhenunterschied von mehr als 15 Zentimetern besteht. Eine grundsätzliche Hinweispflicht besteht nur für solche Gefahrenquellen, die für den Autofahrer nicht oder nur sehr schlecht erkennbar sind und er auch nicht damit rechnen muss, dass an dieser Stelle ein Gefahrenpotential gegeben ist, welches über das normale hinausgeht.

7.3.2006

Videoaufnahmen als Beweismittel

Abgelegt unter: — Campenhausen @ 14:16

Heimlich gedrehte Videoaufnahmen werden von den Gerichten als Beweis grundsätzlich nicht zugelassen. Diese gängige Praxis ist zuletzt wieder vom Oberlandesgericht Köln bestätigt worden (AZ: 24 U 12/05). Der Kläger ist Besitzer von Waschmaschinen und hatte den Verdacht, dass eine Mitbewohnerin die Geräte vorsätzlich beschädige. Vor Gericht legte er zum Beweis Videoaufnahmen vor, die von einem Privatdetektiv in seinem Auftrag gefertigt wurden. Das Gericht hat diesen Beweis als unzulässig erachtet und da kein anderes Beweismittel angeboten wurde, wurde die Klage abgewiesen. Der Grund für die Nichtzulassung dieses Beweismittels liegt in einem erheblichen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Gefilmten. Die Entscheidung bei heimlich gemachten Fotos könnte jedoch anders ausfallen, da hier der Eingriff nicht ganz so groß ist.

26.1.2006

Risiko Wohnungstüren aus Glas

Abgelegt unter: — Campenhausen @ 10:24

Das Oberlandesgericht Oldenburg hatte sich mit der Klage eines Hausbesitzers zu beschäftigen, die dieser gegen seine Hausratversicherung führte, weil er keinen Ersatz für die Schäden aus einem Einbruch erhielt (AZ: 3 U 34/05). Der Klage lag folgender Sachverhalt zugrunde:

Der Kläger bewohnt ein Haus mit einer Wohnungstür, die in der oberen Hälfte aus Einfach-Glasscheiben besteht. Während von außen ein nicht drehbarer Türknauf vorhanden ist, ist von innen lediglich eine normale Türklinke angebracht. Der Kläger hat, als er über Nacht das Haus verließ, die Haustüre lediglich zugezogen und nicht abgeschlossen. Von Einbrechern wurde die Glasscheibe der Haustüre eingeschlagen. Da die Tür nicht abgeschlossen war, konnten sie nach innen greifen und über die Türklinke problemlos ins Haus gelangen. Der Kläger hat nun Ersatz der durch den Einbruch entstandenen Schäden von seiner Hausratversicherung verlangt. Diese verweigerte jedoch die Zahlung.

Die Richter am Oberlandesgericht gaben der Versicherung Recht und haben die Klage abgewiesen. Unverschlossene Glastüren, die nicht mit weiteren Sicherungsmaßnahmen versehen sind, stellen für Einbrecher kein geeignetes Hindernis dar. Da der Kläger die Wohnungstür nicht abgeschlossen hat, hat er gegen normale Sicherheitsvorkehrungen verstoßen und somit grob fahrlässig gehandelt. Die Versicherung ist damit nicht einstandspflichtig.

20.12.2005

Abweichung der Höchstgeschwindigkeit bei einem Neuwagen

Abgelegt unter: — Campenhausen @ 11:26

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, wie weit Abweichungen bei Neuwagen zwischen der vom Hersteller angegebenen und der tatsächlich zu erzielenden Höchstgeschwindigkeit zulässig sind (AZ: I-3 U 8/04). Dem Gericht lag folgender Sachverhalt zur Entscheidung vor: Ein Prospekt hat einen Neuwagen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 202 km/h angegeben. Dabei wurde auf das Basismodel Bezug genommen, welches mit 195-er Reifen ausgestattet ist. Laut Hersteller können andere Ausstattungen die “Höchstgeschwindigkeit vermindern". Ausgeliefert wurde ein Fahrzeug mit einer 205-er Bereifung. Dieses erreichte lediglich eine Höchstgeschwindigkeit von 197,5 km/h.

Die Richter stellten fest, dass auch eine breitere Bereifung nicht zu einer geringeren Höchstgeschwindigkeit führen dürfe. Im vorliegenden Fall wurde dem Kläger dennoch kein Rücktrittsrecht gewährt. Ein zum Rücktritt vom Vertrag berechtigender Mangel liege erst bei einer erheblichen Abweichung von mindestens fünf Prozent vor.

4.11.2005

Das Zustandekommen eines Vertrages auch ohne Unterschrift

Abgelegt unter: — Campenhausen @ 9:59

In letzter Zeit hört man immer wieder von Verbrauchern, dass sie nie einen Vertrag unterschrieben hätten und damit auch keiner zustande gekommen sein könne. Da diese grundsätzlich auch richtig ist, wurde im elektronischen Rechtsverkehr die digitale Signatur eingeführt, mit der man, laienhaft ausgedrückt, auch im Internet unterschreiben kann.

Ausnahmsweise kann es auch ohne einer solchen digitalen Signatur oder einer anderen Art der Unterschrift zu einem rechtsgültigen Vertrag kommen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Urteil entschieden, dass die sogenannte Bagatellklausel auch bei Online-Bestellungen greift. Von einem Bagatellbetrag spricht man, wenn die Summe von 200 Euro nicht überschritten wird. Wenn die Bagatellklausel einschlägig ist, werden an die formellen Voraussetzungen des Vertrages geringere Anforderungen gestellt. Im vorliegenden Fall hatte ein Verbraucherschutzverband gegen einen Zeitschriftenvertrieb geklagt. Beim beklagten Zeitschriftenvertrieb kann man Zeitschriften online bestellen kann, ohne irgendeine Unterschrift leisten zu müssen. Der BGH hat die Klage abgewiesen und bestätigt, dass auch solche Verträge gültig sind. Die Gültigkeit dieser Verträge hängt allerdings davon ab, dass bis zur ersten Kündigungsmöglichkeit nicht mehr als 200 Euro gezahlt werden. (AZ: I ZR 90/01)

Auch das Schweigen zu einem Angebot kann eine Zustimmung darstellen

Abgelegt unter: — Campenhausen @ 9:58

Für Privatleute gilt der Grundsatz, dass das Schweigen zu einem Angebot nicht als Zustimmung ausgelegt werden darf. Dies greift insbesondere in den sehr häufig vorkommenden Fällen, in denen man Ware unaufgefordert zugeschickt bekommt. Hier ist man nicht verpflichtet, diese wieder zurück zu schicken, schon gar nicht auf eigene Kosten. Man sollte sie lediglich unversehrt zur Abholung bereit halten. Entscheidend ist es, dass man tatsächlich keine Aufforderung für die Zusendung der Ware getätigt hat. Dies kann unter Umständen schon durch das versehentliche Setzen eines Hakens im Internet geschehen. Hat man die Ware definitiv ohne Aufforderung zugeschickt bekommen, dann gilt das oben erwähnte.

Es gibt jedoch auch für diesen Grundsatz Ausnahmen, über die man sich bewusst sein sollte. Die Zeitschrift “Finanztest” macht in ihrer Ausgabe 12/04 auf besondere Bedingungen für Bank- und Telefonkunden aufmerksam. Deren Schweigen kann in bestimmten Fällen als Zustimmung ausgelegt werden. Vor allem bei Vertragsänderungen, wie beispielsweise Gebührenerhöhung, besteht diese Gefahr. Sie können wirksam werden, wenn ihnen der betroffene Kunde nicht ausdrücklich widerspricht. Besonders problematisch ist dies, weil solche Angebote zur Vertragsänderung häufig mit Werbepost verschickt wird. Es empfiehlt sich demzufolge, auch Werbesendungen der eigenen Bank oder Telefongesellschaft aufmerksam zu lesen, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.

Der Versuch einiger Versicherungsgesellschaften, sich auf die gleichen Grundsätze zu berufen, greift in aller Regel nicht durch. Hier ist Schweigen wesentlich seltener als Zustimmung auszulegen. Regelmäßig kann nur dann von einer Zustimmung ausgegangen werden, wenn der Inhalt des Versicherungsscheins von Beginn an von den eigentlichen Vereinbarungen abweicht und der Versicherte dies nicht innerhalb eines Monats bemängelt.

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